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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Richard Cermak Minitaschenlampen
Maximilianstr. 16a, 75172 Pforzheim

§1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Richard Cermak und unseren Vertragspartnern (kurz als „Kunde“ oder „Besteller“) bezeichnet, die Unternehmer (§14 BGB) sind.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos erfolgt.
(3) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Geschäfte über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen sowie die Erbringung sonstiger Leistungen mit demselben Kunden, ohne dass Richard Cermak in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
(4) Zusätzlich sind diese Verkaufs- und Lieferbedingungen im Internet unter www.penlights.de jederzeit frei abrufbar und können vom Kunden in wiedergabefähiger Form gespeichert und ausgedruckt werden.

§2 Angebot, Annahme
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Angebot nehmen wir schriftlich (z.Bsp. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung an den Kunden an. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Der Mindestbestellwert beträgt 30,00 € (netto).
(4) Soweit wir die zu unserem Angebot gehörigen Dokumente (wie z.Bsp. Abbildungen, Beschreibungen etc.) nicht als ausdrücklich verbindlich bezeichnet haben, sind diese nur annähernd maßgebend und stellen auch keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar
(5) Die Bestellung der Kaufsache durch den Kunden ist ein verbindliches Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb von 2 Wochen nach Zugang anzunehmen, sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt.
(6) An dem Liefergegenstand getätigte technische Änderungen und/oder Modifizierungen können wir vornehmen, wenn dadurch die technische Funktion des Liefergegenstands nicht in einer dem Kunden unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird.

§3 Lieferzeit, Verzug
(1) Liefertermine und Lieferfristen vereinbaren wir individuell schriftlich oder geben sie in der Auftragsbestätigung an.
(2) Eine Lieferfrist bzw. ein Liefertermin, ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat. Liefertermine oder Lieferfristen sind zudem eingehalten, wenn wir dem Kunden die Versandbereitschaft im Hinblick auf die Waren mitgeteilt haben.
(3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere die Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, 
Genehmigungen und Freigaben und den Eingang einer gegebenenfalls vereinbarten Vorauszahlung voraus. Kommt es insoweit zu Verzögerungen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
(4) Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages, welche die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist nicht möglich machen, so verschieben sich diese entsprechend um einen angemessenen Zeitraum.
(5) Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse zurückzuführen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten und nachweislich auf die Einhaltung der Lieferzeit von Einfluss waren. Wir werden den Besteller über derartige Umstände binnen 3 Arbeitstagen informieren. Diese Ereignisse sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs auftreten. In diesem Fall ist der Verzug während der Dauer des Ereignisses gehemmt.
(6) Liefertermine und Lieferfristen gelten stets nur annähernd und sind für uns nicht
verbindlich, es sei denn, dass sie bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. 

§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1)Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen gelten unsere Preise zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer und zzgl. sämtlicher Verpackungskosten in Euro ab Pforzheim.
(2).Sofern Preise nicht ausdrücklich vereinbart sind, gelten die Listenpreise
von Richard Cermak zum Zeitpunkt der Bestellung.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne jeden Abzug nach Erhalt der Rechnung und der Lieferung sofort zur Zahlung fällig.
(4) Der Kunde trägt die Kosten für die Verpackung und den Transport ab Werk Pforzheim, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung etwas anderes angegeben wurde. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und sonstige Verpackungen nach der Verpackungsordnung gehen in das Eigentum des Kunden über und werden von uns nicht zurückgenommen.
(5) Schecks und Wechsel werden nicht aktzeptiert.
(6) Der Kunde kommt nach Mahnung durch Richard Cermak mit seiner
Zahlungspflicht in Verzug. Der Kunde kommt spätestens jedoch auch ohne Mahnung 30 Tage nach Erhalt der Rechnung von Richard Cermak, oder wenn sich der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung nicht feststellen lässt, 30 Tage nach Erhalt des Liefergegenstandes mit der Zahlung in Verzug. Wir sind berechtigt ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Richard Cermak bleibt hiervon unberührt.
(7) Bei Zahlungseinstellung, Zahlungsverzug, Verschlechterung der Wirtschaftslage des Kunden oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind wir berechtigt, sämtliche noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, die Geltendmachung dieser Rechte durch Sicherheitsleistung in Form selbstschuldnerischer Bankbürgschaft in Höhe unseres Zahlungsanspruches nebst Zinsen und Kosten abzuwenden.
(8) Sämtliche Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn Richard Cermak endgültig über den Betrag verfügen kann.
(9) Von dem nicht im Inland ansässigen Kunden kann Richard Cermak die Zahlung durch ein bestätigtes, unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv verlangen, welches von einer deutschen Bank/Sparkasse seiner Wahl zugunsten von Richard Cermak und ohne dass Richard Cermak hierdurch Kosten entstehen eröffnet wird, welches Richard Cermak eine Teilversendung der Liefergegenstände erlaubt und welches zu einem Drittel (1/3) sofort nach Akkreditiveröffnung auf erstes Anfordern gegen Empfangsbestätigung und zu den verbleibenden zwei Dritteln (2/3)
gegen Vorlage der Dokumente fällig wird.
(10) Wir sind nach freiem Ermessen dazu berechtigt von unseren Kunden eine Vorauszahlung zu verlangen.
(11) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und- gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

§5 Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung
(1) Richard Cermak Minitaschenlampen hat bezüglich weiterer Lieferungen solange ein Zurückbehaltungsrecht, bis sämtliche vorhergehenden Lieferungen vollständig bezahlt sind.
(2)Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur befugt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln der Kaufsache (§8) bleiben unberührt.

§6 Lieferung und Annahmeverzug
(1) Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht.
(2) Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen.
(3) Werden nach Vetragsschluss Umstände erkennbar, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich mindern oder ergeben sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, so sind wir berechtigt, die eigene Leistung zu verweigern oder eine Vorauszahlung zu fordern.
(4) Wir behalten uns eine Über- und/oder Unterlieferung in Höhe von bis zu 10 % vor. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
(5) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. „Ab Werk“ ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Kaufsache an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung zu bestimmen.
(6) Lieferungen sind, soweit dem Besteller zumutbar, von ihm auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen.
(7) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Kaufsache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug ist.
(8) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er Mitwirkungspflichten oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstandenen Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.
(9) Ist die Lieferung „auf Abruf“ vereinbart, können wir die Kaufsache spätestens nach 12 Monaten seit Vertragsschluss („Abruffrist“) liefern und in Rechnung stellen, auch wenn der Abruf vom Kunden bis dahin noch nicht erfolgt ist. Nach Ablauf der Abruffrist können wir unsere Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden anzeigen und ihn mit angemessener Frist zum Abruf auffordern. Ruft der Kunde die Kaufsache nicht innerhalb der gesetzten Frist ab, können wir zusätzlich eine pauschalierte Entschädigung für die Lagerkosten verlangen („Lagerpauschale“). Die Lagerpauschale beträgt für jede vollendete Woche 0,5 % des Nettowerts der Kaufsache. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die Lagerpauschale entstanden ist. Erfolgt der Abruf nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist, können wir auch anderweitig über die Kaufsache verfügen. Die gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt bleiben unberührt.

§7 Eigentumsvorbehalt
(1) An Dokumenten, Abbildungen, Zeichnungen, Prospekten etc. von Richard Cermak Minitaschenlampen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie bedürfen vor ihrer Weitergabe an Dritte unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(2) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache herauszuverlangen.
(3) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufsachen dürfen vor vollständiger Zahlung durch den Kunden weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf uns gehörende Kaufsachen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegen Dritte ab, die ihm aus der Weiterveräußerung (einschließlich Mehrwertsteuer) gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Wir werden die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freigeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten bleibt uns vorbehalten.

§8 Mängelhaftung
(1)Geringfügige Abweichungen vom Durchschnittsmuster in Qualität und Ausführung und Farbe begründen keine Mängelhaftung. Desweiteren kann der Kunde keine Mängelgewährungsansprüche geltend machen bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Betriebsmittel entstehen. Unsachgemäße Änderungen an der Ware, die vom Kunden oder von Dritten vorgenommen werden und die daraus entstehenden Folgen sind ebenfalls von der Mängelhaftung ausgeschlossen
(2)Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware innerhalb handelsüblicher Frist auf das Vorhandensein von Mängeln zu untersuchen. Nach Ablauf von sechs Monaten ab Lieferung ist auch eine Rüge versteckter Mängel nicht mehr standhaft.
(3) Mängelrügen hinsichtlich offensichtlicher Mängel sind vom Kunden ohne schuldhaftes Zögern zu erheben; andernfalls sind sie unwirksam. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang des Liefergegenstandes, schriftlich geltend zu machen.
(4) Ist eine Mängelrüge begründet, so sind wir unter Ausschluß sonstiger Rechte des Bestellers lediglich verpflichtet, die mangelhafte Ware oder mangelhaften Teile einer Warenmenge nachzubessern bzw. auszutauschen.
§9Transportschäden
(1) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.

§10 Gerichtsstand
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Pforzheim, wenn der Kunde Kaufmann ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort (vgl. § 4 Abs. 1) oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
Für diese Verkaufsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen über das Internationale Privatrecht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§11 Retouren
(1) Der Kunde kann eine mangelfreie Kaufsache innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt retournieren, wenn wir der Retoure zuvor schriftlich zugestimmt haben. Ein Anspruch auf Retouren wird hierdurch nicht begründet. Nach Ablauf der Frist ist eine Retoure nicht mehr möglich.
(2) Die Kosten der Retoure sind vom Kunden zu tragen und vorab zu bezahlen; dies beinhaltet insbesondere die Kosten für einen versicherten Versand. Der Kaufsache sind alle erforderlichen Dokumente (z. B. Auftrags- und Rechnungssumme, Lieferdatum sowie Grund der Retoure) beizufügen.
(3) Für Retouren können wir insbesondere auch eine Kostenpauschale von bis zu
20 % des Warenwerts erheben; mindestens jedoch € 35,00. Sofern die Kaufsache vom Kunden bereits bezahlt worden ist, werden wir die Zahlung nach Erhalt der Retoure abzüglich der Kostenpauschale erstatten.
(4) Eine Retoure ist insbesondere nur möglich, wenn es sich bei der Kaufsache um ein lagerhaltiges Standardprodukt handelt und die Kaufsache neuwertig ist. Eine Retoure ist ausgeschlossen, wenn die Kaufsache in Gebrauch genommen wurde oder bei Sonderanfertigungen.

§12 Hinweis gemäß Batteriegesetz
(1) Da in unseren Sendungen Batterien enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

Stand: April 2018


 
 

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